Die Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen

Wer Immobilien gewerblich nutzt, kann die dafür notwendigen Ausgaben als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen vor allem Handwerkerleistungen. Doch auch Privatpersonen haben das Recht, ihre Handwerkerrechnung zumindest teilweise steuerlich geltend zu machen. Bis zu 1.200 Euro Steuern pro Jahr lassen sich damit sparen. Was gilt es zu beachten?

  1. Nur der Handwerkerlohn kann geltend gemacht werden, nicht jedoch die Materialkosten.
    Der Innungsfachbetrieb stellt daher stets eine Handwerkerrechnung aus, in der Lohn und Materialkosten mit der jeweiligen Mehrwertsteuer getrennt ausgewiesen werden.
  2. Barzahlungen sind vom Steuerbonus ausgenommen.
    Das Finanzamt kann die Vorlage des Kontoauszugs verlangen, aus dem die Überweisung der Rechnung hervorgeht. Eine Kopie des Überweisungsträgers allein genügt nicht. Alle Belege müssen zwei Jahre aufbewahrt werden.
    Das bedeutet: Schwarzarbeit ist ausgenommen.
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verträge über Schwarzarbeiten vor Gericht nichtig sind. Das heißt, es besteht keine Haftung für Schwarzarbeit. Es läuft jeder Auftraggeber von Schwarzarbeit zukünftig Gefahr, bei Pfusch im Regen zu stehen und auf den Kosten für Mängelbeseitigungen sitzen zu bleiben, die den gezahlten Preis für die Arbeiten um ein Vielfaches übersteigen können. So kann Schwarzarbeit für den Auftraggeber schnell richtig teuer werden!
  3. Fast alle handwerklichen Tätigkeiten rund ums Haus können geltend gemacht werden.
    Ausgenommen sind Leistungen, die bereits in anderer Weise öffentlich gefördert werden (z.B. durch die KfW Förderbank). Auch die komplette Neuinstallation von Bauteilen ist grundsätzlich nicht abzugsfähig.
  4. Das Bundesfinanzministerium hat eine Liste mit abzugsfähigen Handwerkerleistungen aufgestellt.
    Dazu zählen unter anderem Arbeiten an allen Zu- und Ableitungen innerhalb des Grundstücks sowie die Garantiewartung der Heizung. Außerdem kann die Wartung, Pflege, Reparatur oder Modernisierung von Heizungsanlagen und allen anderen Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen von der Steuer abgesetzt werden. Zum Beispiel die Reinigung eines Heizöltanks, der Austausch einer Einbauküche oder die Modernisierung eines Badezimmers. Siehe Download rechts.
  5. Pro Steuererklärung können Handwerkerleistungen in Höhe von maximal 6.000 Euro als Berechnungsgrundlage beim Finanzamt angegeben werden.
    Anders als sonst üblich, haben diese Ausgaben keinen Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen. Stattdessen zieht das Finanzamt pauschal ein Fünftel der Handwerkerrechnung direkt von den Steuern ab. Wurden zum Beispiel 500 Euro für Handwerkslohn bezahlt, bringt das eine Steuererstattung von immerhin 100 Euro (maximal 1.200 Euro pro Jahr).

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Bild: Geberit

Die Handwerkerleistung für ein derartiges Traumbad kann von der Steuer abgesetzt werden. Bild: Geberit

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